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Pflegeberatung - Hände

  1. Bedarfsanalyse und Pflegeplanung: Die Pflegekraft führt eine gründliche Analyse der Bedürfnisse und des Gesundheitszustands des Patienten durch und erstellt dann einen Pflegeplan, der die erforderlichen Maßnahmen und Pflegeinterventionen festlegt.
  2. Koordination der Pflegeaktivitäten: Die Pflegekraft koordiniert die verschiedenen Pflegeaktivitäten, einschließlich der Planung von Arztbesuchen, Therapien, Medikamentenverwaltung und anderen Behandlungen.
  3. Kommunikation mit Angehörigen und anderen Fachkräften: Die Pflegekraft kommuniziert regelmäßig mit den Angehörigen des Patienten sowie mit anderen Mitgliedern des Gesundheitsteams, um den Fortschritt zu überwachen, Informationen auszutauschen und die Pflegebedürfnisse anzupassen.
  4. Dokumentation und Berichterstattung: Die Pflegekraft führt eine genaue Dokumentation aller Pflegeaktivitäten, Veränderungen im Gesundheitszustand des Patienten und anderer relevanter Informationen durch. Diese Informationen werden regelmäßig aktualisiert und an andere Mitglieder des Pflegeteams weitergegeben.
  5. Organisation und Verordnung von Heilbehelfen Hilfsmitteln und Unterstützungsdiensten: Die Pflegekraft organisiert die notwendigen Hilfsmittel und unterstützenden Dienste für den Patienten, wie z.B. Rehabilitationsgeräte, Home-Care-Services oder Hilfsmittel für die tägliche Pflege.
  6. Krisenmanagement und Notfallplanung: Die Pflegekraft entwickelt einen Notfallplan und ist in der Lage, in Notfallsituationen angemessen zu reagieren und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und das Wohlbefinden des Patienten zu gewährleisten.
  7. Ressourcenmanagement: Die Pflegekraft ist für das Management von Ressourcen wie Medikamenten, Verbrauchsmaterialien und Ausrüstung verantwortlich. Dies beinhaltet die Bestellung, Lagerung und Verwaltung dieser Ressourcen, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig verfügbar sind und den Bedürfnissen der Patienten entsprechen.
  8. Koordinierung von Pflegeübergängen: Wenn ein Patient von einem Gesundheitseinrichtungsbereich in einen anderen überführt wird (z.B. von einem Krankenhaus nach Hause oder in eine Pflegeeinrichtung), ist die Pflegekraft für die Koordinierung dieses Übergangs verantwortlich. Dies umfasst die Übermittlung von relevanten Informationen, die Sicherstellung einer kontinuierlichen Pflege und die Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachkräften und Einrichtungen.
  9. Qualitätssicherung und -verbesserung: Die Pflegekraft ist dafür verantwortlich, die Qualität der Pflegeleistungen kontinuierlich zu überwachen, Feedback zu sammeln und Verbesserungsvorschläge zu entwickeln. Dies kann die Teilnahme an Qualitätsprüfungen, Schulungen und Fortbildungen sowie die Umsetzung von Best Practices umfassen.
  10. Patienten- und Angehörigenedukation / Schulung und Anleitung: Die Pflegekraft spielt eine wichtige Rolle bei der Aufklärung von Patienten und ihren Angehörigen über die Krankheit, die Pflegeplanung, die Medikamenteneinnahme, die Symptomerkennung und die Lebensstiländerungen. Dies hilft den Patienten und ihren Familien, besser mit der Krankheit umzugehen und aktiv an ihrer eigenen Pflege teilzunehmen.
  11. Einholen von Einwilligungen und rechtlichen Angelegenheiten: Die Pflegekraft unterstützt bei der Einholung von Einwilligungen für medizinische Behandlungen, Therapien oder Pflegeinterventionen. Sie kann auch bei der Erstellung von Vorausverfügungen und anderen rechtlichen Dokumenten unterstützen.
  12. Umfeldbewertung: Die Pflegekraft kann das häusliche Umfeld des Patienten bewerten, um sicherzustellen, dass es sicher und angemessen für die Pflege ist. Dies umfasst Aspekte wie Zugänglichkeit, Sauberkeit, Sicherheit und vorhandene Ressourcen.
  13. Unterstützungssystem: Die Pflegekraft kann die Verfügbarkeit von Unterstützungssystemen im häuslichen Umfeld des Patienten prüfen, einschließlich Angehöriger, Freunde, Nachbarn oder professioneller Dienste.
  14. Ressourcen und Ausrüstung: Es wird überprüft, ob die erforderlichen Ressourcen und Ausrüstungen für die Pflege im Haus vorhanden sind oder beschafft werden können. Dazu gehören möglicherweise Pflegebetten, Rollstühle, Toilettenhilfen, Haltegriffe usw.
  15. Barrierefreiheit: Die Pflegekraft kann sicherstellen, dass das Zuhause des Patienten barrierefrei gestaltet ist, um die Mobilität und den Zugang zu erleichtern, insbesondere wenn der Patient körperliche Einschränkungen hat.
  16. Notfallvorsorge: Es wird eine Bewertung der Notfallvorsorge im häuslichen Umfeld durchgeführt, einschließlich der Verfügbarkeit von Notfallkontakten, eines Notfallplans und eventuell vorhandener medizinischer Notfallausrüstung.
  17. Psychosoziale Unterstützung: Die Pflegekraft kann auch die psychosoziale Unterstützung im häuslichen Umfeld des Patienten bewerten, einschließlich sozialer Interaktionen, emotionaler Unterstützung und Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung.

 

Gerne klären wir bei einem ausführlichen Gespräch, wie wir Sie oder Ihre Angehörigen bestmöglich unterstützen können. Zusammen werden wir einen genauen Fahrplan entwickeln, der auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten ist. Kontaktieren Sie uns, um einen Termin zu vereinbaren und den ersten Schritt zu einer maßgeschneiderten Betreuung zu machen